Die
drei Phasen der Energiespar-Beratung vor Ort / iSFP
Sanierungsfahrplan
Der beratende Ingenieur (Berater) schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem
die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In diesem Dienstvertrag
über eine Energieberatung" verpflichtet sich der Berater:
1. den
Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen,
insbesondere der bautechnischen und bauphysikalischen sowie
heizungstechnischen Gegebenheiten
2. einen
umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen
3. die
aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis mit
Ihnen
mündlich zu erörtern
Anträge
und Verfahren
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung
übernimmt der Berater. Er reicht vor Beginn der Beratung den Antrag beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschbom ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel über den Antrag entschieden.
Der
Antrag auf die Bezuschussung für die Beratung wird durch den Berater
gestellt.
Neue BAFA Förderrichtlinien
zur
-Vor-Ort-Beratung-
siehe www.bafa.de
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