GEBÄUDE ENERGIEBERATUNG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Die drei Phasen der Energiespar-Beratung vor Ort  /  iSFP Sanierungsfahrplan
Der beratende Ingenieur (Berater) schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In diesem „Dienstvertrag über eine Energieberatung" verpflichtet sich der Berater:

1. den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen,
   insbesondere der bautechnischen und bauphysikalischen sowie
   heizungstechnischen Gegebenheiten

2. einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen

3. die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis mit Ihnen 
   mündlich zu erörtern

Anträge und Verfahren
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Berater. Er reicht vor Beginn der Beratung den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschbom ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag entschieden.

Der Antrag auf die Bezuschussung für die Beratung wird durch den Berater gestellt.

Neue BAFA Förderrichtlinien zur
-Vor-Ort-Beratung-
siehe www.bafa.de