GEBÄUDE ENERGIEBERATUNG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht.

Was wird gefördert?
Gefördert wird eine so genannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung, d.h. die Beratung muss von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden

Die Kosten der Vor-Ort-Beratung  /  iSFP Sanierungsfahrplan
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.