Wer
wird gefördert?
Anspruch
auf eine Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und
Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude
bezieht.
Was
wird gefördert?
Gefördert
wird eine so genannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung, d.h.
die Beratung muss von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur
vorgenommen werden
Die
Kosten der Vor-Ort-Beratung /
iSFP Sanierungsfahrplan
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte
Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame
Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt,
beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.
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